18+ · Mit Mass

Der Abend gehört Ihnen. Das Limit auch.

Geldspiel ist Unterhaltung mit Preis, nie Einkommen. Wer Budget und Uhrzeit vorher festlegt, verlässt das Casino so, wie er hineingegangen ist – und schläft ein Stockwerk höher gut.

01

Zutritt

Ab 18 Jahren mit gültigem amtlichem Ausweis; Personen mit Spielsperre und bestimmte Berufsgruppen unterliegen einem Spielverbot (Art. 52 und 72 BGS). Die Spielbank prüft an der Tür.

02

Geld festlegen

Nur Geld, das nach Reise, Hotel und Alltag übrig ist. Schweizer Spielbanken dürfen keine Kredite oder Vorschüsse gewähren (Art. 75 BGS).

03

Zeit festlegen

Uhrzeit zum Gehen vor dem Eintritt wählen. Alkohol und Müdigkeit machen Limits weicher – planen Sie das ein.

04

Spielsperre

Jede Schweizer Spielbank nimmt Ihren Antrag entgegen (Art. 80 BGS). Die Sperre gilt für alle konzessionierten Casinos und das konzessionierte Online-Angebot; eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden.

Hilfe in der Schweiz

Reden hilft – anonym, gratis, rund um die Uhr.

SOS Spielsucht ist die nationale Anlaufstelle in drei Landessprachen, mit Verweis an die Beratungsstelle in Ihrem Kanton. Die Spielbanken selbst haben nach Sozialkonzept geschultes Personal (Art. 76 BGS).

Ein Verlust ist kein Auftrag, ihn zurückzuholen.

Ein Gewinn sagt nichts über die nächste Runde. Systeme schlagen den Zufall nicht. Zimmer, Nachtessen und Frühstück sind der Wert der Nacht – das Casino ist ein Teil davon.

Steuerhinweis

Gewinne aus Spielbankenspielen in konzessionierten Schweizer Casinos sind für Privatpersonen nach geltendem Recht steuerfrei (Art. 24 Bst. i DBG). Gewinne aus ausländischen Geldspielen sind für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz vollumfänglich steuerbar und zu deklarieren. Wir geben keine Steuerberatung – fragen Sie im Zweifel die kantonale Steuerverwaltung.